Abbruchfirma Wien – So finden Sie das richtige Unternehmen [2026]
Darauf sollten Sie bei einer Abbruchfirma achten
Sie brauchen eine Abbruchfirma in Wien, aber wie finden Sie die richtige? In Wien gibt es mehr als 160 registrierte Abbruchunternehmen. Nicht alle sind gleich gut, nicht alle haben die nötigen Befugnisse, und die Preisunterschiede sind enorm. Wer hier falsch wählt, riskiert Verzögerungen, Nachzahlungen oder im schlimmsten Fall rechtliche Probleme.
Dieser Ratgeber zeigt Ihnen, worauf Sie bei der Auswahl der richtigen Abbruchfirma achten sollten, welche Leistungen ein gutes Unternehmen abdecken muss und mit welchen Kosten Sie realistisch rechnen können.
Was genau macht eine Abbruchfirma?
Ein Abbruchunternehmen übernimmt den kontrollierten Rückbau von Gebäuden oder Gebäudeteilen. Das reicht von der Entkernung einer Altbauwohnung über den Abriss eines Einfamilienhauses bis zum Großabbruch einer Industrieanlage. Dabei geht es längst nicht nur um das Einreißen – der größte Teil der Arbeit passiert davor und danach.
Eine professionelle Abbruchfirma deckt in der Regel folgende Leistungen ab:
- Schadstofferkundung – Prüfung des Gebäudes auf Asbest, KMF, PAK und andere Schadstoffe
- Entkernung – Innenräumung bis auf den Rohbau, sortenreine Materialtrennung
- Maschineller Abbruch – Kontrollierter Abriss mit Bagger und Spezialgeräten
- Materialtrennung und Recycling – Sortierung nach Stoffgruppen gemäß ÖNORM B 3151
- Bauschutt-Entsorgung – Abtransport und fachgerechte Deponierung oder Verwertung
- Baureifmachung – Räumung und Planierung des Grundstücks für den Neubau
In Wien kommt häufig noch ein weiterer Punkt hinzu: die Beweissicherung an Nachbargebäuden. Gerade in dicht bebauten Bezirken bzw. Gegenden ist es wichtig, den Zustand der angrenzenden Häuser vor dem Abbruch zu dokumentieren, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, falls ein Nachbar meint, durch die Arbeiten seien Schäden an seinem Gebäude entstanden. Glauben Sie uns, das kommt öfter vor als Sie denken!
7 Kriterien für die Wahl der richtigen Abbruchfirma
1. Gewerbeberechtigung prüfen
In Österreich dürfen Abbrucharbeiten nicht von jedem Baubetrieb ausgeführt werden. Gemäß der Gewerbeordnung (§ 99 Abs. 1 GewO) sind Baumeister berechtigt, Bauten auszuführen und abzubrechen. Auch Baugewerbetreibende mit Einschränkung auf Abbrucharbeiten oder Erdbau können bestimmte Leistungen erbringen – allerdings nicht den vollen Umfang eines Baumeisters (Quelle: WKO, Gewerbeberechtigung Baumeister). Fragen Sie vor der Beauftragung immer nach der Gewerbeberechtigung und prüfen Sie, ob das Unternehmen in der Gewerbedatenbank der Wirtschaftskammer eingetragen ist. Wenn Sie die Wahl haben, nehmen Sie immer ein Unternehmen, dass so viele Arbeiten wie möglich machen darf, denn am Bau gilt: Je mehr aus einer Hand, desto schneller ist die Arbeit gemacht!
2. Erfahrung mit Wiener Projekten
Wien hat besondere Anforderungen: Schutzzonen, Altbauten vor 1945, Innenstadtbaustellen mit engen Zufahrten, strenge Auflagen der MA 37 und MA 19. Eine Abbruchfirma, die in Wien Erfahrung hat, kennt diese Rahmenbedingungen und kann Verzögerungen vermeiden. Fragen Sie nach Referenzprojekten in Wien und lassen Sie sich konkrete Beispiele zeigen. Das ist kein Ausschlusskriterium, aber es schadet auf jeden Fall nicht.
3. Pauschalangebot statt Stundensatz
Seriöse Abbruchfirmen erstellen ein Pauschalangebot, nachdem sie das Objekt vor Ort besichtigt haben. Das Angebot sollte alle Leistungen enthalten: Entkernung, Abbruch, Entsorgung, Behördenwege und Baureifmachung. Vorsicht bei auffällig günstigen Angeboten, die nur den reinen Abbruch kalkulieren und Entsorgung oder Schadstoffsanierung als Zusatzkosten verschleiern. Am Ende zahlen Sie doppelt.
4. Alles aus einer Hand
Die besten Abbruchfirmen bieten nicht nur den Abriss, sondern übernehmen auch die Entkernung, die Entsorgung und idealerweise die anschließenden Erdarbeiten oder den Rohbau. Das spart Ihnen Koordinationsaufwand, vermeidet Schnittstellenprobleme und hält den Zeitplan ein. Ein Unternehmen, das vom Abbruch bis zum Neubau alles abdeckt, ist für die meisten Bauherren die wirtschaftlich klügste Wahl.
5. Umgang mit Schadstoffen
Jedes Gebäude, das vor 1990 errichtet wurde, kann Asbest, künstliche Mineralfasern oder andere Schadstoffe enthalten. Die Recycling-Baustoffverordnung (§ 4–5 RBV) schreibt eine Schad- und Störstofferkundung vor Abbruchbeginn vor. Eine gute Abbruchfirma kümmert sich darum oder arbeitet mit spezialisierten Gutachtern zusammen. Wer dieses Thema herunterspielt oder gar ignoriert, ist keine seriöse Wahl.
6. Google-Bewertungen & Mundpropaganda
Online-Bewertungen auf Google, Daibau.at oder Herold.at geben einen guten ersten Eindruck. Achten Sie dabei nicht nur auf die Sterne, sondern lesen Sie die Texte: Wird Termintreue erwähnt? Wie war die Kommunikation? Gab es Nachverhandlungen? Und fragen Sie im Bekanntenkreis – persönliche Empfehlungen sind nach wie vor Gold wert.
7. Persönlicher Ansprechpartner
Ein Abbruch ist kein Standardprodukt, das man online bestellt. Es ist ein komplexes Bauprojekt, bei dem sich vieles erst vor Ort klärt. Achten Sie darauf, dass Sie einen festen Ansprechpartner haben, der Ihre Fragen beantwortet und auf der Baustelle präsent ist. Bei großen Firmen geht man leicht in der Masse unter. Bei regionalen Betrieben steht oft der Geschäftsführer persönlich auf der Baustelle.
Was kostet eine Abbruchfirma in Wien?
Die Kosten hängen von der Gebäudegröße, der Bauweise, dem Zustand und der Lage ab. Als Richtwert für Wien gelten 50 bis 250 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche für den kompletten Abbruch inklusive Entsorgung. Bei der EMK Erdbau GmbH liegt der Preis für den maschinellen Abbruch inklusive Entsorgung aller Baurestmassen bei 170 bis 235 Euro pro Quadratmeter.
| Leistung | Typischer Preisrahmen (netto) |
|---|---|
| Entkernung (Vorarbeiten) | 20-90 € / m² |
| Maschineller Abbruch | 50-250 € / m² |
| Bauschutt Entsorgung | 30-60 € / m³ |
| Schadstoffsanierung (Asbest) | bis 1.100 € / Tonne |
| Kellerentfernung (falls vorhanden) | 3.000-7.000 € |
| Baureifmachung Grundstück | 1.500-3.000 € |
| Gesamt (ca. 130 m² EFH) | ca. 30.000-50.000 € |
Wichtig: Holen Sie mindestens drei Angebote ein und vergleichen Sie die enthaltenen Leistungen im Detail. Das billigste Angebot ist selten das günstigste, wenn Entsorgung, Schadstoffprüfung oder Behördenwege fehlen.
So läuft die Zusammenarbeit mit einer Abbruchfirma ab
Ein professionelles Abbruchprojekt folgt, egal wo, einem klaren und strukturierten Ablauf. Wenn Sie verstehen, was in welcher Phase passiert, können Sie besser planen und fundierte Entscheidungen treffen.
Am Anfang steht die Erstbesichtigung. Die Abbruchfirma kommt zu Ihnen, begutachtet das Gebäude und bespricht den Umfang der Arbeiten mit Ihnen. Gute Unternehmen stellen dabei die richtigen Fragen: Ist ein Keller vorhanden? Gibt es Nachbarhäuser, die geschützt werden müssen? Wurde das Gebäude vor 1945 errichtet? Danach erhalten Sie ein detailliertes Angebot – idealerweise innerhalb weniger Tage.
Sobald der Auftrag steht, beginnt die Planungsphase. Die Schadstofferkundung wird durchgeführt, Genehmigungen werden eingeholt und ein Rückbaukonzept erstellt. In Wien muss der Abbruch je nach Gebäudealter und Lage bei der MA 37 angezeigt oder bewilligt werden. Bei Gebäuden vor 1945 oder in Schutzzonen ist zusätzlich eine Bestätigung der MA 19 erforderlich (Quelle: Wiener Bauordnung § 62a Abs. 5a). Diese Phase dauert je nach Komplexität 2 bis 8 Wochen.
Dann folgt die Umsetzung: Entkernung, maschineller Abbruch, Materialtrennung, Abtransport und Entsorgung. Bei einem typischen Einfamilienhaus dauert dieser Teil 1 bis 3 Wochen. Am Ende steht die Baureifmachung – das Grundstück wird planiert und ist bereit für das nächste Bauprojekt.
3 Fehler, die Bauherren bei der Wahl einer Abbruchfirma machen
- 1Nur den Preis vergleichen
Der häufigste Fehler ist der reine Preisvergleich ohne Rücksicht auf den Leistungsumfang. Ein Angebot über 18.000 Euro, das Entkernung, Schadstoffprüfung, Entsorgung und Baureifmachung ausklammert, wird am Ende teurer als ein Pauschalangebot über 35.000 Euro, das alles abdeckt. Vergleichen Sie nie Äpfel mit Birnen.
- 2Entsorgung hinterfragen
Manche Billiganbieter sparen bei der Entsorgung – und der Bauherr haftet mit. Gemäß dem Abfallwirtschaftsgesetz (§ 15 AWG 2002) ist der Abfallbesitzer für die ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich. Das können im Zweifelsfall auch Sie als Bauherr sein. Lassen Sie sich also immer Entsorgungsnachweise und Wiegescheine vorlegen. Machen Sie es zur Bedingung, dass keine Zahlungen ohne diese Nachweise freigegeben werden (Quelle: wohnnet.at, Abbrucharbeiten).
- 3Behördenwege unterschätzen
In Wien können die Genehmigungsverfahren etwas länger dauern. Wer das nicht einplant, steht mit einem beauftragten Abbruchunternehmen und einem fixierten Starttermin da – aber ohne Genehmigung. Beginnen Sie den Behördenweg spätestens 8 Wochen vor dem geplanten Abbruchtermin. Ein erfahrenes Abbruchunternehmen unterstützt Sie bei der Erstellung eines Zeitplans und der Einreichung von Genehmigungen und Ansuchen.
Häufige Fragen zur Abbruchfirma in Wien
Die Wirtschaftskammer Österreich bietet unter firmen.wko.at eine öffentliche Suche nach gewerberechtlich befugten Betrieben an. Dort können Sie prüfen, ob ein Unternehmen die Baumeister-Konzession oder eine eingeschränkte Gewerbeberechtigung für Abbrucharbeiten besitzt.
Ihre Abbruchfirma in Wien: EMK Erdbau GmbH
Die EMK Erdbau GmbH ist ein konzessionierter Baumeisterbetrieb in Wien und Ihr Partner für professionelle Abbrucharbeiten. Von der Entkernung über den maschinellen Abbruch bis zur Baureifmachung bieten wir Ihnen alles aus einer Hand – mit transparentem Pauschalangebot und ohne versteckte Kosten.
Was uns von anderen Abbruchfirmen in Wien unterscheidet: Wir hören nicht beim leeren Grundstück auf. Als Baumeisterbetrieb übernehmen wir auch die anschließenden Erdarbeiten, den Rohbau und die Gartengestaltung. Ein Ansprechpartner, ein Zeitplan, ein Unternehmen – vom Abriss des alten Hauses bis zum Rohbau des neuen. Unsere Kunden bewerten uns auf Google mit 5 Sternen und Herr Fazlic, der Geschäftsführer, steht noch persönlich auf jeder Baustelle.
Quellen:
[1] WKO – Gewerbeberechtigung für Baumeister, § 99 Abs. 1 GewO (wko.at/oe/gewerbe-handwerk/bau/gewerbeberechtigung-baumeister)
[2] WKO – Baugewerbetreibender, eingeschränkt auf Erdbau/Abbruch (wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/bau/baugewerbetreibender)
[3] AK-M Bau GmbH – Abbruchkosten Wien: realistische Richtwerte 2025 (ak-m.at/ratgeber/abbruchkosten)
[4] Wiener Bauordnung § 62a Abs. 5a – Abbruchanzeige und -bewilligung (wien.gv.at/amtshelfer/bauen-wohnen)
[5] USP.gv.at – Pflichten bei Bau- und Abbruchtätigkeiten, Recycling-Baustoffverordnung (usp.gv.at)
[6] wohnnet.at – Abbrucharbeiten: Altbestand auf Grundstück entfernen (wohnnet.at/bauen/bauvorbereitung/abbrucharbeiten)
[7] WKO Wien – Wissenswertes und Gewerbeabgrenzungsfragen im Erdbau (wko.at/wien/wissenswertes-erdbau.pdf)
