1. Anwendungsbereich
1.1 Wir arbeiten ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht.
1.2 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für das Abgehen
vom Erfordernis der Schriftform.
1.3 Die AGB gelten für sämtliche Leistungen, die wir im Zusammenhang mit Transporten,
Materiallieferungen und Erdbewegungsarbeiten erbringen.
1.4 Die AGB sind jedenfalls Vertragsbestandteile. Der Kunde bestätigt, dass sämtliche Bestimmungen der
AGB vor Vertragsabschluss im Einzelnen ausgehandelt wurden.
2. Angebote
2.1 Unsere Angebote und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Wir sind berechtigt, einen Auftrag
spätestens 14 Tage nach Eingang ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Ein Vertrag kommt erst mit dem
Zugang unserer Auftragsbestätigung an den Kunden zu Stande. Ersatzansprüche wegen eines nicht
zustande gekommenen Vertrags sind ausgeschlossen.
2.2 Termine und Fristen, die wir in Angeboten veranschlagen, sind unverbindlich. Ersatzansprüche wegen
der Verschiebung von Terminen und Fristen sind ausgeschlossen.
2.3 Unsere Angebote beruhen auf Informationen, die wir vom Kunden erhalten. Der Kunde haftet für die
Richtigkeit der Informationen.
3. Leistungen
3.1 Der Kunde hat auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass wir alle Baustellen und Arbeitsplätze ohne
Einschränkungen erreichen können.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um die reibungslose und
ungehinderte Baustellen Zu-und Abfahrt zu ermöglichen. Der Kunde hat auch die Zufahrtswege auf seine
Kosten und Gefahr so frei- und instand zu halten, dass sie von Vier-Achs-LKWs befahren werden können.
3.3 Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass keinerlei Behinderungen bei Zu- und Abfahrten sowie beim Ab-
und Beladen auftreten und haftet für allfällige Mehrkosten.
3.4 Soweit für die Leistung behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder Abnahmen erforderlich sind,
müssen diese vom Kunden auf sein Risiko und seine Kosten rechtzeitig eingeholt bzw. veranlasst werden.
3.5 Werden durch die Leistungserbringung Rechte Dritter berührt, hat der Kunde auf seine Kosten das
Einvernehmen mit den Berechtigten herzustellen.
3.6 Der Kunde ist verpflichtet, uns über alle Umstände der Leistungserbringung rechtzeitig, vollständig und
umfassend zu informieren. Er hat uns insbesondere auf alle möglichen Hindernisse hinzuweisen, die im
Zuge der Leistungserbringung auftreten könnten. Der Kunde haftet für alle Folgen, die aus der Verletzung
dieser Pflichten entstehen. Der Kunde trägt in jedem Fall das gesamte Bodenrisiko selbst.
3.7 Bei sämtlichen Transporten und Lieferungen geht die Gefahr mit der Be- bzw. Entladung auf den
Kunden über. Darüber hinaus trägt der Kunde schon vor der Übernahme die Gefahr für unsere Leistungen,
und zwar insbesondere für Zerstörung, Untergang, Beschädigung und Diebstahl.
3.8 Unsere Arbeiten umfassen keinerlei Nebenleistungen. Sämtliche Nebenleistungen sind gesondert zu
beauftragen und zu vergüten.
3.9 Der Kunde ist für die Bereitstellung der Baustelleninfrastruktur auf eigene Kosten verantwortlich und
übermittelt rechtzeitig vor Leistungsbeginn sämtliche erforderliche Informationen. Der Kunde haftet für
alle Folgen, die auf unrichtige oder unvollständige Informationen zurückgehen.
3.10 Termine und Leistungsfristen sind unverbindlich und lediglich als Richtwerte anzusehen.
Schadenersatzforderungen des Kunden oder ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen
Leistungsverzögerungen sind jedenfalls ausgeschlossen.
4. Vermietung von Baumaschinen
4.1 Der Kunde ist verpflichtet das Gerät vor Überbeanspruchung jeglicher Art zu schützen, die
erforderliche sach- und fachgerechte Wartung durchzuführen und das Gerät in gereinigten, ordentlichen
und kompletten Zustand zurückzugeben. Im Falle von Schäden ist der Kunde verpflichtet ohne unnötigen
Aufschub EMK – Erdbau GmbH zu informieren. Reparaturen dürfen ohne ausdrückliche Zustimmung von
EMK – Erdbau GmbH nicht vorgenommen werden. Wenn durch solche Arbeiten ein Folgeschaden auftritt oder
zB Gewährleistungsansprüche erlöschen, so ist der Kunde vollumfänglich zum Schadenersatz verpflichtet
(einschließlich entgangener Gewinn auch bei leichtem Verschulden). EMK – Erdbau GmbH ist berechtigt
jederzeit den ordentlichen Einsatz und die Wartung des Geräts zu überprüfen. Bei missbräuchlicher
Verwendung ist EMK – Erdbau GmbH berechtigt das Gerät einzuziehen, der Kunde ist dennoch verpflichtet
das Entgelt zu bezahlen.
Der Kunde ist nicht berechtigt das Gerät einem Dritten zu überlassen oder Rechte aus diesem Vertrag an
Dritte abzutreten.
EMK – Erdbau GmbH haftet nicht für Schäden, die der Kunde bei der Benutzung des Geräts verursacht. Dieser
haftet für alle Schäden insbesondere bei unsachgemäßer Handhabung. Der Kunde haftet auch bei Verlust
oder Diebstahl des Geräts. Die Mietzeit beginnt am vereinbarten Tag. Bei Annahmeverzug durch den
Kunden ist EMK – Erdbau GmbH berechtigt das Gerät anderwärtig einzusetzen. Der Kunde ist verpflichtet das
Gerät zum vereinbarten Zeitpunkt in ordnungsgemäßen Zustand zurückzustellen. Das Entgelt für einen Tag
versteht sich jeweils für 24 Stunden, bei einer Betriebszeit von max. 8 Stunden pro Tag und wird nach der
gültigen Preisliste abgerechnet. Das Entgelt ist zzgl einer angemessenen Kaution vor Übernahme des
Geräts fällig.
Der Kunde bestätigt seine technischen Fähigkeiten und Erfahrungen zur Bedienung des Geräts. Bei
Schäden durch Fehlbedienung hält der Kunde EMK – Erdbau GmbH schad- und klaglos.
Der Kunde hat bei Übernahme des Geräts sich von der Betriebsfähigkeit zu überzeugen, allfällige offene
Mängel sind bei sonstigem Verlust eines Regressanspruchs sofort geltend zu machen.
Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
Nebenleistungen von EMK – Erdbau GmbH, Auf- und Abladen, Transport, Befestigung, Betriebsstoffe und
Reinigung werden gesondert in Rechnung gestellt.
5. Ausführungsunterlagen
5.1 Der Kunde übergibt in allen Fällen unaufgefordert sämtliche Unterlagen, die für die Ausführung
erforderlich sind. Der Kunde haftet für alle Folgen, die darauf zurückzuführen sind, dass Informationen
nicht oder nicht rechtzeitig erteilt werden.
5.2 Einbauten wie Strom-
, Gas- , Wasser- und EDV-Leitungen, etc. hat uns der Kunde nachweislich vor
Beginn der Arbeiten schriftlich bekanntzugeben und freizulegen. Alle weiteren Einbauten sind ebenfalls
schriftlich bekanntzugeben und vom Kunden freizulegen.
5.3 Unterlagen, die der Kunde im Zusammenhang mit unserer Leistung anfordert, sind gesondert zu
vergüten. Das gilt auch dann, wenn zur Dokumentation aus welchem Grund immer besondere Unterlagen
erstellt werden müssen. Der Kunde ist verpflichtet, alle daraus entstehenden Kosten zu ersetzen.
5.4 Der Kunde ist alleiniger Abfallbesitzer und haftet für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften
unabhängig von unserer Tätigkeit. Er ist verpflichtet, uns vor Beginn der Arbeiten alle in diesem
Zusammenhang relevanten Unterlagen wie Abfallinformation, Gutachten, etc. vorzulegen und uns
schriftlich über alle wesentlichen Tatsachen zu informieren.
6. Ausführung
6.1 Der Kunde gibt uns vor Leistungsbeginn einen Vertreter bekannt, der bevollmächtigt ist, alle für die
gesamte Vertragsabwicklung und Vertragsänderungen erforderlichen Erklärungen abzugeben und
entgegenzunehmen sowie sofort entsprechende Veranlassungen zu tätigen.
6.2 Der Kunde ist ohne Zustimmung unserer Geschäftsführung nicht berechtigt, unserem Personal
Weisungen zu erteilen, die von der Art und Weise oder vom Umfang unserer Leistungen abweichen.
6.3 Wir sind nach eigenem Ermessen zum Einsatz von Subunternehmern berechtigt, ohne den Kunden zu
informieren. Der Kunde darf ihm bekanntgegebene Subunternehmer nur aus wichtigen Gründen ablehnen,
die einen Rücktritt vom Vertrag rechtfertigen würden.
6.4 Von uns genannte Termine sind nur Zirkatermine und sohin freibleibend. Der Kunde ist nicht
berechtigt, irgendwelche Ansprüche gegen uns wegen Verzögerung unserer Leistungen zu erheben. Wir
sind jedoch bemüht, vereinbarte Termine soweit wie möglich einzuhalten.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
7.1 Unsere Kalkulation beruht auf Angaben des Kunden. Preisänderungen bleiben daher vorbehalten.
7.2 Leistungsabweichungen jeder Art berechtigen uns zur Festsetzung neuer Preise, und zwar auch für
Pauschalpreisvereinbarungen. Das gilt sowohl im Fall von Leistungsänderungen, die auf Anordnungen des
Kunden beruhen, als auch bei jeder Störung der Leistungserbringung. Preise gelten nur bei Beauftragung
des gesamten Angebots.
7.3 Sämtliche Preise sind Nettopreise. Dazu kommen die Umsatzsteuer und sämtliche Abgaben, Gebühren
und Beiträge wie etwa Landschaftsschutzabgabe und Altlastenbeitrag, die unmittelbar bei der Ausführung
unserer Leistung anfallen.
7.4 Sämtliche Rechnungen sind binnen 8 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skonto gewähren wir nur
bei ausdrücklicher Vereinbarung. Der jeweilige Rechnungsbetrag muss uns am letzten Tag der
Zahlungsfrist gutgeschrieben sein.
7.5 Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz jährlich zu
verlangen.
7.6 Wir sind jederzeit berechtigt, vom Kunden für das noch ausstehende Entgelt eine Sicherstellung bis zur
Höhe eines Drittels des vereinbarten Entgelts zzgl. Umsatzsteuer und bei Verträgen, die innerhalb von drei
Monaten zu erfüllen sind, bis zur Höhe von zwei Dritteln des vereinbarten Entgelts zzgl. Umsatzsteuer zu
verlangen.
Die Sicherstellung ist in Form einer abstrakten Bankgarantie zu erbringen. Kommt der Kunde dem
Verlangen auf Leistung einer Sicherstellung nicht, nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig nach, sind wir
berechtigt, die Leistung zu verweigern und unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen vom Vertrag
zurückzutreten.
7.7 Bei jeder Zahlungsverweigerung oder der Nichtbezahlung von Teilrechnungen und Rechnungen sind
wir berechtigt, jede weitere Leistung zu verweigern und unter Setzung einer Nachfrist von zwei Wochen
vom Vertrag zurückzutreten. Das gilt auch dann, wenn sich die Bonität des Kunden verschlechtert.
8. Gewährleistung
8.1 Wir leisten ausschließlich dafür Gewähr, dass der Vertragsgegenstand den Vereinbarungen entspricht.
Für gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften oder eine bestimmte Eignung übernehmen wir keine
Haftung.
8.2 Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Mängel unverzüglich und spätestens innerhalb von acht Tagen ab
Lieferung bzw. Leistungserbringung der jeweiligen Teil- oder Einzelleistung schriftlich zu rügen.
Unterlassene oder zu spät erstattete Mängelrügen schließen unsere Gewährleistung aus.
9. Schadenersatz
9.1 Wir haften nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. In allen anderen
Fällen trifft uns keine Haftung. Die Beschränkung gilt nicht für Personenschäden.
Jede Haftung ist betragsmäßig auf die zur Verfügung stehende Versicherungsdeckung beschränkt.
9.3 Wir haften nicht für Schäden, deren Verursacher nicht feststellbar sind, sofern andere Auftragnehmer
im Baustellenbereich beschäftigt waren.
9.4 Wir haften nicht für Schäden, die wegen Weisungen des Kunden oder Anordnungen Dritter, in welcher
Form immer, entstanden sind.
10. Streitfälle, anwendbares Recht und
Gerichtsstand
10.1 Streitfälle über die Leistungserbringung berechtigen uns, die Leistungen einzustellen. Der Kunde kann
daraus keine Ansprüche ableiten.
10.2 Es ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.
10.3 Sämtliche Streitigkeiten sind vor dem sachlich zuständigen Landesgericht in St. Pölten auszutragen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Der Vertrag ersetzt alle mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen über den Vertragsgegenstand
und enthält die gesamte Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern.
11.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, unsere Forderungen durch Aufrechnung mit Ansprüchen welcher Art
auch immer aufzuheben.
11.3 Der Kunde verzichtet darauf, den Vertrag wegen Irrtums oder aus irgendwelchen anderen Gründen
anzufechten.
11.4 Der Vertrag geht auf unserer Seite auf jeden Rechtsnachfolger über. Auf Seiten des Kunden kann der
Vertrag nur dann wirksam auf einen Rechtsnachfolger übergehen, wenn wir vorher schriftlich zugestimmt
haben. Die Zustimmung werden wir nur bei begründeten Bedenken verweigern.
11.5 Der Kunde trägt alle vertraglich nicht geregelten Kosten, Steuern und Gebühren, die im
Zusammenhang mit der Errichtung und Durchführung des Vertrags entstehen könnten.
11.6 Die Ungültigkeit, Unzulässigkeit oder Unausführbarkeit einzelner Bestimmungen haben nicht die
Unwirksamkeit des gesamten Vertrags zur Folge. Die Vertragspartner werden solche Bestimmungen durch
eine dem ursprünglichen Zweck möglichst nahekommende Regelung ersetzen.
EMK – Erdbau GmbH
Anton-Bruckner-Gasse 22
AT-2301 Groß Enzersdorf